9. Februar 2022 / Aktueller Hinweis

Zu- und Absagen im Kita-Online-Portal »Kivan«

Kinderbetreuung in Langenberg und Rietberg

Pressemitteilung des Kreises Gütersloh:

Für das Kindergartenjahr 2022/2023 hat der Kreis Gütersloh das bisherige Anmeldeverfahren für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die Stadt Rietberg sowie für die Gemeinde Langenberg durch das Kita-online-Portal »Kivan« abgelöst. Alle betroffenen Eltern wurden Ende vergangenen Jahres – vor dem offiziellen Start des Anmeldeverfahrens – in einem persönlichen Schreiben vom Kreis Gütersloh informiert. Am 16. Februar startet nun das Verfahren der Zu- und Absagen in den Kommunen Rietberg und Langenberg.

Die Zu- und Absagen werden gleichzeitig von allen Kitas und nacheinander entsprechend der gewählten Prioritäten eins, zwei, drei und vier in dem Programm erteilt. Die Eltern werden per E-Mail informiert und im Falle einer Zusage aufgefordert, Kontakt mit der Kita oder der Kindertagespflegevermittlungsstelle aufzunehmen. Für den Fall, dass in allen vier von den Eltern ausgewählten Einrichtungen kein entsprechender Platz frei sein sollte, werden die Eltern gebeten, sich bei einem dringenden Betreuungsbedarf ab dem 15. März mit dem Jugendamt des Kreises Gütersloh in Verbindung zu setzen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes werden prüfen, welche Plätze noch zur Verfügung stehen oder gegebenenfalls wieder frei werden. Sie werden in Absprache mit den jeweiligen Einrichtungen den Eltern ein entsprechendes Angebot machen.

Sollten Eltern auf einen Platz im nächsten Kita-Jahr warten wollen, so können sie ab voraussichtlich Mitte April Ihre Bedarfsmeldung im Kita-Online-Portal »Kivan« bearbeiten und diese für das Kita-Jahr 2023/2024 übernehmen.

Das Jugendamt des Kreises Gütersloh weist darauf hin, dass die Kinder, die zum 1. August 2022 in eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle aufgenommen werden und mindestens ein Jahr alt sind, die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben müssen (Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom November 2019).

Quelle & Bild: Stadt Rietberg

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