3. April 2019 / Rathaus

Osterfeuer bis zum 15. April anmelden

Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig

Rietberg. Wer ein Osterfeuer abbrennen möchte, muss es bei der Stadt Rietberg anmelden, und zwar bis Montag, 15. April. Diese Spielregel gilt seit vielen Jahren. Neu ist eine Gebühr von 24 Euro, die der Veranstalter entrichten muss. Hintergrund ist eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadtverwaltung. 

Dass sich Osterfeuer nicht gerade positiv auf die Umwelt auswirken, darauf weist die Stadt Rietberg jedes Jahr erneut hin. Deshalb werden lediglich Brauchtumsfeuer genehmigt. Also solche, die in den vergangenen Jahren bereits stattgefunden haben. Denn jede Verbrennung vermehrt leider den Kohlendioxidausstoß und führt somit langfristig zu Klimaveränderungen. Zudem können giftige Gase entstehen, und es besteht die Gefahr, dass sich ein Feuer unkontrolliert ausbreitet. Außerdem stellen Feuer eine Bedrohung für die Tierwelt dar, sofern das Material nicht umgeschichtet wird. 

Wer in den Vorjahren ein Osterfeuer angemeldet hat und auch 2019 nicht darauf verzichten möchte, kann beim Fachbereich Recht, Ordnung und Soziales, Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehr, Rügenstraße 1, zweite Etage, einen Antrag auf die Genehmigung stellen. Die Abteilung ist zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr, freitags von 8.30 bis 12 Uhr, dienstags auch von 14 bis 17 Uhr und donnerstags auch von 14 bis 18 Uhr. 

Der Antrag kann alternativ auch unter www.rietberg.de aus dem Internet heruntergeladen werden, die zu beachtenden Vorschriften sind dort erläutert. Das Formular ist zu finden unter dem Menüpunkt „Rathaus“ – „Verwaltungsformulare“ – unter „Filter“ den Punkt „Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehr“ wählen. 

Foto:

Nur mit Genehmigung: Die Stadt Rietberg erteilt Erlaubnisse zum Abbrennen eines Osterfeuers nur, wenn es sich um ein Brauchtumsfeuer handelt. Anmeldungen sind bis zum 15. April möglich. 

Quelle: Stadt Rietberg

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