Die Wildschadensschätzer für den Kreis Gütersloh sind für die nächsten fünf Jahre bestimmt. Sie haben sich bereit erklärt, ehrenamtlich diese Aufgabe in den 13 Kommunen des Kreises zu übernehmen.
Dr. Wolfgang Schwentker, der Leiter der Abteilung Ordnung und der Unteren Jagdbehörde, bedankte sich gemeinsam mit Kreisjagdberater Alfons Stammeier bei allen Beteiligten für ihre Bereitschaft, sich für diese teilweise nicht einfache Aufgabe zur Verfügung zu stellen. Erneut habe man mit Unterstützung der Kreisjägerschaft und Landwirtschaftskammer eine gute Mischung gefunden aus erfahrenen „alten Hasen“ und ebenso kompetenten neuen Experten für diese Materie, stellte Dr. Schwentker fest. Die gute Tradition, zunächst gegebenenfalls mit Hilfe dieser Vermittler auf eine einvernehmliche Lösung zwischen den Interessen zu setzen, könne fortgesetzt werden.
Für Land- und Forstwirte sind Schäden durch Wildtiere, die in Wald und Feld entstehen, oft mit hohen wirtschaftlichen Einbußen verbunden. Zwischen dem Geschädigten und dem zuständigen Jagdpächter steht dann die Frage nach einer angemessenen Entschädigung im Raum. Kann eine gütliche Einigung zwischen Jägern und Geschädigten nicht sofort erzielt werden, wird der Wildschadensschätzer hinzugerufen. Seine Aufgabe ist es dann, einen Wildschaden, der an forst- und landwirtschaftlichen Kulturen durch zum Beispiel Schalenwild (unter anderem Reh-, Rot-, Dam- und Muffelwild), Wildschweine, Kaninchen und Fasanen entsteht, nach objektiven Kriterien finanziell einzuschätzen. Die Tiere äsen die Pflanzen ab und zertreten sie, wühlen den Boden auf, zertrampeln Felder und schälen die Rinde von den Bäumen ab oder fressen die Triebe junger Bäume.
Die Stellung der Wildschadensschätzer ist in dem Verfahren ähnlich der eines Sachverständigen in einem zivilrechtlichen Verfahren. Sie werden ehrenamtlich für die Dauer von fünf Jahren durch die untere Jagdbehörde bestellt. In den meisten Fällen einigen sich die streitenden Parteien im Vorfeld, so dass die Wildschadensschätzer nur in wenigen Fällen im Jahr in Anspruch genommen werden.
Wichtig ist, dass Wildschäden innerhalb von sieben Tagen nach Kenntnisnahme bei der Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet das betroffene Grundstück liegt, angezeigt werden, da nur dann in einem eventuell späteren Verfahren noch Anspruch auf Entschädigung besteht.
Dieter Wortmeier (Stellvertreter Felix Rosinski) ist in Borgholzhausen, Halle (Westf.), Harsewinkel, Steinhagen, Versmold und Werther (Westf.) zuständig für Forstpflanzen. Markus Rübsamen (Stellvertreter Julian Schütz) ist in Gütersloh, Herzebrock-Clarholz, Schloß Holte-Stukenbrock, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg und Verl tätig.
Für landwirtschaftliche Flächen ist Heinrich Luttermann (Stellvertreter Julian Schütz) in Borgholzhausen, Halle (Westf.), Steinhagen, Versmold und Werther (Westf.) zuständig. Christoph Bühlmeyer (Stellvertreter Jürgen Schierenbeck) vermittelt in Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück und Rietberg zuständig. Ulrich Meiwes (Stellvertreter Dr. Markus Mersmann) ist für Wildschäden der Landwirte in Gütersloh, Schloß Holte-Stukenbrock und Verl zuständig.
Sollte Kontakt zu einem der bestellten Wildschadensschätzer aufgenommen werden müssen, kann dieser über die jeweilige Stadt- und Gemeindeverwaltung hergestellt werden.
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Für fünf Jahre sind die neuen und die alten Wildschadensschätzer bestellt (v.l.): Felix Rosinski, Markus Rübsamen, Dr. Wolfgang Schwentker (Leiter der Abteilung Ordnung, Kreis Gütersloh) Alfons Stammeier (Kreisjagdberater), Dieter Wortmeier, Julian Schütz, Christoph Bühlmeyer, Jürgen Schierenbeck, Dirk Baumeister, Heiner Luttermann.
Foto: Kreis Gütersloh
Wildschadensschätzer übernehmen ehrenamtliche Aufgabe
Vermitteln zwischen Geschädigten und Jägern
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