12. Februar 2023 / Aktueller Hinweis

Abgabenbescheide berücksichtigen Korrektur

Neuberechnung der Schmutzwassergebühren aus 2022

In den kommenden Tagen verschickt die Stadtverwaltung die Abgabenbescheide für das neue Jahr in alle Haushalte im Stadtgebiet. Dabei wird ausnahmsweise auch eine Korrektur der Abwassergebühren aus dem Jahr 2022 berücksichtigt. Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts vom vergangenen Mai erfolgte eine Neuberechnung der Gebührenkalkulation Abwasser 2022. Aufgrund dessen werden rückwirkend die Kanalgebühren für die Schmutzwasserentsorgung neuberechnet.

Folgende Positionen werden in den Abgabenbescheiden korrigiert:

  • Gebührenzahler, die an den Schmutzwasserkanal angeschlossen sind:
    • Kanalgebühren (Korrektur von 2,42 Euro auf 2,16 Euro pro Kubikmeter)
    • Kanalgebühren/ Einwohnergleichwert (Korrektur von 96,80 Euro auf 86,40 Euro pro Einwohnergleichwert)
  • Gebührenzahler, die eine Kleinkläranlage nutzen:
    • Fäkalschlammgebühr (Korrektur von 28,90 Euro auf 28,64 Euro pro Kubikmeter)
  • Gebührenzahler, die eine abflusslose Grube nutzen
    • Gebühr für Abwasser (Korrektur von 22,40 Euro auf 22,36 Euro pro Kubikmeter)

In den Schreiben wird zunächst die in den Gebührenbescheiden 2022 festgesetzte Gebühr für das Jahr 2022 mit einem Minusbetrag aufgelistet. Gleichzeitig wird in der folgenden Zeile die neu festgesetzte Gebühr für 2022 mit den aktuellen Verbrauchswerten 2022 berechnet. Eine weitere Zeile gilt der Gebühr für das begonnene Jahr 2023 zu 2,42 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser.

Für eventuelle Rückfragen ist auf den Schreiben eine Telefonnummer angegeben.

Quelle & Bild: Stadt Rietberg

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