26. Mai 2021 / Aktueller Hinweis

Fünfter Werktag unter 100

Bedingung für weitere Lockerungen erfüllt

Ab Donnerstag tritt die Bundesnotbremse im Kreis Gütersloh außer Kraft! / ©Pexels.com

Aus aktuellem Anlass nochmal der Hinweis: Mit der gestrigen RKI-Inzidenz von 99,7 liegt der Kreis Gütersloh knapp unter 100 und erfüllt damit die Bedingungen für den Wegfall der bundesweiten Notbremse. Voraussetzung dafür ist: Der Kreis muss an fünf Werktagen in Folge unter einer Inzidenz von 100 liegen. Das ist seit vergangenem Mittwoch der Fall. Daran ändert auch der Inzidenzwert am Pfingstmontag von über 100 nichts. Denn: Feiertage zählen nicht mit und unterbrechen daher die 5-Werktage-Regel nicht. Wie das Land NRW heute bekannt gegeben hat, tritt die Notbremse damit am Donnerstag im Kreis Gütersloh außer Kraft.
 
Dann greifen die Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Und was genau gilt dann? Kurzfassung: Die Gastronomie darf im Außenbereich wieder öffnen, die Ausgangssperre entfällt, die Gültigkeit der Schnelltests verlängert sich von 24 auf 48 Stunden.
Übrigens: Die Schnelltestpflicht für den Friseurbesuch fällt weg. Einen kurzen Überblick zu den dann geltenden Regeln gibt die Pressemitteilung des Kreises vom 21. Mai gibt es hier.

Und was ist mit den Schulen? Das Land NRW hatte angekündigt, dass sobald die Notbremse entfällt, die Schülerinnen und Schüler ab Montag, 31. Mai, wieder in den Präsenzunterricht dürfen. Das heißt: Jeden Tag Unterricht im Klassenzimmer bei voller Klassenstärke. Masken und regelmäßige Testungen sind Pflicht. Sollte die Inzidenz im Kreis Gütersloh unter 100 bleiben, müssten ab kommendem Montag wieder alle Kinder und Jugendliche zur Schule gehen. Sollte der Inzidenzwert allerdings wieder steigen und die Notbremse tritt wieder in Kraft, wäre weiterhin Wechselunterricht angesagt. 
 
Doch unter welchen Umständen passiert das? Was wenn die Inzidenz am heutigen Mittwoch wieder die 100er-Marke überschreitet? Das beeinflusst den Wegfall der Notbremse vorerst nicht. Erst wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 100 liegt, tritt sie wieder automatisch in Kraft.

Achtung: Zur Lockerung sind zwar nur Werktage ausschlaggebend, das ist bei Verschärfungen aber nicht der Fall. Hier zählt jeder Tag – egal ob Werk-, Sonn- oder Feiertag.
Weitere Informationen finden Interessenten auf den Internetseiten des Landes NRW.

(Pressemitteilung des Kreises Gütersloh)

Meistgelesene Artikel

Kinderleiche bei Güstrow: Was wir wissen und was nicht
Aus aller Welt

Einsatzkräfte suchten seit Tagen nach Fabian aus Güstrow. Jetzt wird unweit der Stadt eine Kinderleiche in einem Wald entdeckt. Was bisher über den Vermisstenfall und den Leichenfund bekannt ist.

weiterlesen...
Feines vom Wild – Die Rietberger Wildhütte am Gut Rietberg
In Rietberg entdeckt

Direkt vor dem Gut Rietberg lädt die neue Rietberger Wildhütte zum Entdecken ein.

weiterlesen...
Schlemmen beim Streetfood-Festival Cheatday
Stadtmarketing Rietberg

Vom 24. bis zum 26. Oktober auf dem Marktplatz Rügenstraße Rietberg. Rund um den Kürbissonntag gibt es in der...

weiterlesen...

Neueste Artikel

Bundesjustizministerin will Voyeurismus strafbar machen
Aus aller Welt

Mit der Kamera genau auf den Po einer Joggerin halten - bislang ist das nicht strafbar. Die Bundesjustizministerin will klare Grenzen setzen. Die Ressortchefs der Länder sind dagegen uneins.

weiterlesen...
Dänemark plant Mindestalter für Social Media
Aus aller Welt

Jugendliche in Dänemark sollen erst mit 15 die sozialen Netzwerke nutzen dürfen. Mit Sondergenehmigung der Eltern soll der Gebrauch aber auch schon etwas früher möglich sein.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Thater Immobilien lädt ein: So gelingt der Immobilienverkauf
Aktueller Hinweis

Verständlich. Klar. Erfolgreich – dieser Vortrag zeigt, wie’s geht.

weiterlesen...
ANZEIGE – Premiumpartner