26. Mai 2021 / Aktueller Hinweis

Fünfter Werktag unter 100

Bedingung für weitere Lockerungen erfüllt

Ab Donnerstag tritt die Bundesnotbremse im Kreis Gütersloh außer Kraft! / ©Pexels.com

Aus aktuellem Anlass nochmal der Hinweis: Mit der gestrigen RKI-Inzidenz von 99,7 liegt der Kreis Gütersloh knapp unter 100 und erfüllt damit die Bedingungen für den Wegfall der bundesweiten Notbremse. Voraussetzung dafür ist: Der Kreis muss an fünf Werktagen in Folge unter einer Inzidenz von 100 liegen. Das ist seit vergangenem Mittwoch der Fall. Daran ändert auch der Inzidenzwert am Pfingstmontag von über 100 nichts. Denn: Feiertage zählen nicht mit und unterbrechen daher die 5-Werktage-Regel nicht. Wie das Land NRW heute bekannt gegeben hat, tritt die Notbremse damit am Donnerstag im Kreis Gütersloh außer Kraft.
 
Dann greifen die Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Und was genau gilt dann? Kurzfassung: Die Gastronomie darf im Außenbereich wieder öffnen, die Ausgangssperre entfällt, die Gültigkeit der Schnelltests verlängert sich von 24 auf 48 Stunden.
Übrigens: Die Schnelltestpflicht für den Friseurbesuch fällt weg. Einen kurzen Überblick zu den dann geltenden Regeln gibt die Pressemitteilung des Kreises vom 21. Mai gibt es hier.

Und was ist mit den Schulen? Das Land NRW hatte angekündigt, dass sobald die Notbremse entfällt, die Schülerinnen und Schüler ab Montag, 31. Mai, wieder in den Präsenzunterricht dürfen. Das heißt: Jeden Tag Unterricht im Klassenzimmer bei voller Klassenstärke. Masken und regelmäßige Testungen sind Pflicht. Sollte die Inzidenz im Kreis Gütersloh unter 100 bleiben, müssten ab kommendem Montag wieder alle Kinder und Jugendliche zur Schule gehen. Sollte der Inzidenzwert allerdings wieder steigen und die Notbremse tritt wieder in Kraft, wäre weiterhin Wechselunterricht angesagt. 
 
Doch unter welchen Umständen passiert das? Was wenn die Inzidenz am heutigen Mittwoch wieder die 100er-Marke überschreitet? Das beeinflusst den Wegfall der Notbremse vorerst nicht. Erst wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 100 liegt, tritt sie wieder automatisch in Kraft.

Achtung: Zur Lockerung sind zwar nur Werktage ausschlaggebend, das ist bei Verschärfungen aber nicht der Fall. Hier zählt jeder Tag – egal ob Werk-, Sonn- oder Feiertag.
Weitere Informationen finden Interessenten auf den Internetseiten des Landes NRW.

(Pressemitteilung des Kreises Gütersloh)

Meistgelesene Artikel

Ostergebäck zum Vernaschen
Rezepte

Rezept für Quarkhasen

weiterlesen...
Die KHW aus Rheda-Wiedenbrück sucht nach Deiner Unterstützung!
Job der Woche

Als Koordinator Neubauprojekte & Gewährleistung und technischer Projektleiter

weiterlesen...

Neueste Artikel

Suche nach Arian jetzt mit Lichtkegeln und Kinderliedern
Aus aller Welt

Einsatzkräfte suchen seit Montagabend nach dem sechsjährigen Arian aus Bremervörde. Bei der Suche setzen sie Retter auch ungewöhnliche Methoden ein - und haben weiterhin Hoffnung.

weiterlesen...
Heidi Klum trennt sich von zwei Model-Anwärtern
Aus aller Welt

«Ich habe heute leider kein Foto für dich»: Model-Mama Heidi Klum sortiert in ihrer ProSieben-Castingshow «Germany's Next Topmodel» weiter fleißig aus.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

ANZEIGE – Premiumpartner