4. Juni 2021 / Aktueller Hinweis

Keine Ersttermine mehr im Impfzentrum

Aufhebung der Impfpriorisierung am 7. Juni

Impfzentrum Kreis Gütersloh

Laut dem neuen Erlass des Landes NRW dürfen die Impfzentren vorerst keine Ersttermine mehr vergeben. Damit hat die vom Bund angekündigte Aufhebung der Impfpriorisierung am 7. Juni keine Auswirkungen auf den Betrieb im Impfzentrum des Kreises Gütersloh. Hier dürfen ab sofort ausschließlich Zweittermine durchgeführt werden. Wer über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) einen noch ausstehenden Ersttermin im Impfzentrum gebucht hat und impfberechtigt ist, kann diesen natürlich wie geplant wahrnehmen. Neubuchungen sind allerdings aktuell weder über dieses Buchungssystem noch über die Impfhotline des Kreises möglich.

Laut dem Land NRW sollen Ersttermine künftig ausschließlich über die niedergelassenen Ärzte laufen. Auch pflegebedürftige Personen, die zu Hause leben oder aktuell in eine Pflegeeinrichtung umziehen, können nicht mehr von den mobilen Impfteams des Impfzentrums Kreis Gütersloh besucht werden. Auch sie bekommen ihr Impfangebot vom Haus- oder Facharzt.

Bereits seit einigen Wochen sind die Termine im Impfzentrum knapp, freie Zeitfenster gibt es kaum. „Vor dem Hintergrund des Impfstoffmangels bekommt das Impfzentrum in den kommenden Wochen auch nur noch begrenzte Kontingente, die auf die bisher gebuchten Termine abgestimmt sind“, betont Franziska Pirk, stellvertretende Leiterin des Impfzentrums Kreis Gütersloh.

Rund 2.000 Impfungen stehen pro Tag auf der Agenda des Impfzentrums des Kreises. „Um einen möglichst reibungslosen Ablauf durch die Impfstraßen zu gewährleisten und Wartezeiten zu verringern, kommen Sie wenn möglich bitte ohne Begleitperson“, appelliert Pirk an die impfwilligen Bürgerinnen und Bürger. Das gilt insbesondere für Eltern, die ihre Kinder mitbringen. Minderjährige haben nämlich keinen Zugang zum Gelände. Denn sollte es zu Komplikationen kommen, können die Mitarbeitenden im Impfzentrum die Betreuung der Kinder nicht übernehmen. Einzige Ausnahme: Jugendliche ab 16 Jahren, die einen Impftermin haben. Sie können ihren Termin nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten wahrnehmen, der sie durch die Impfstraße begleitet.

Quelle und Foto: Kreis Gütersloh

Meistgelesene Artikel

Starkes Netzwerk für Handwerker: Die drei Vorteile der Kreishandwerkerschaft Gütersloh-Bielefeld
Hilfe und Beratung

Werde Mitglied und profitiere von einem breiten Netzwerk & rechtlichem Beistand in Gütersloh und Bielefeld

weiterlesen...
Jobs der Woche: GWE Wärme- und Energietechnik GmbH sucht Dich
Job der Woche

Dein Arbeitgeber mit Karrierechancen aus Gütersloh

weiterlesen...
Organspende: Informiere Dich für eine bewusste Entscheidung!
Aufklärung

Jeder hat das Recht, über seinen eigenen Körper zu bestimmen - Informiere Dich jetzt!

weiterlesen...

Neueste Artikel

Rauchentwicklung in einem Dachstuhl eines Rohbauteils in Rietberg
Polizeimeldung

Kriminalität Rauchentwicklung in einem Dachstuhl eines Rohbauteils in Rietberg Am Donnerstagabend (25.07., 20:59 Uhr)...

weiterlesen...
Verkehrsunfall mit lebensgefährlich verletzter Person in Rietberg
Polizeimeldung

Verkehr Verkehrsunfall mit lebensgefährlich verletzter Person in Rietberg Am Donnerstagabend (25.07., 22:05 Uhr) wurde...

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

ANZEIGE – Premiumpartner