25. März 2021 / Aktueller Hinweis

Ü80-Impfungen ohne Termin

Impfzentrum Kreis Gütersloh geht neue Wege

Impfzentrum Kreis Gütersloh

+++ Update +++

Vor dem Impfzentrum staut sich die Warteschlange. Offenbar sind viele über 80-jährige Bürgerinnen und Bürger dem Aufruf gefolgt und wollen sich schnellstmöglich ohne Termin impfen lassen. Damit sind bis zum Mittag keine Plätze mehr frei, frühestens wieder am Nachmittag oder sonst in den nächsten Tagen. Doch keine Sorge, jede Person die 80 Jahre oder älter ist und bis Sonntag zum Impfzentrum kommt, kann geimpft werden. Das Angebot gilt ab dem heutigen Donnerstag bis Sonntag (25. bis 28. März) von 9 bis 15 Uhr.

Hinweis: Ehepartner, die noch jünger als 80 Jahre sind, können nicht mitgeimpft werden. Die vom Land angekündigte Regelung, dass auch diese Personengruppe geimpft werden kann, wird erst nach Ostern zum Tragen kommen.

Pressemeldung Kreis Gütersloh

Der ganz überwiegende Teil der über 80-Jährigen im Kreis Gütersloh ist bereits mindestens einmal mit dem Vakzin von BionNTech/Pfizer geimpft. Da jetzt erneut ein Zusatzkontingent dieses Impfstoffs zur Verfügung steht, geht das Impfzentrum in Absprache mit Landrat Sven-Georg Adenauer und Krisenstabsleiter Frank Scheffer neue Wege: Impfen ohne Termin. „Wer zur impfberechtigten Gruppe gehört, das sind alle aus den Jahrgängen 1941 und älter, kann von Donnerstag bis Sonntag ohne Termin zum impfen kommen“, erklärt Adenauer. 

Von 9 bis 15 Uhr werden an diesen vier Tagen – und nur an diesen vier Tagen vom 25. bis zum 28. März – Seniorinnen und Senioren mit der ersten Impfung versorgt. Kommen können alle, die noch keinen Termin gebucht haben und solche, die einen Termin zu einem späteren Zeitpunkt gebucht haben und gerne schneller an die Reihe kommen möchten. „Wer einen Impftermin im April hat und den gerne weiterhin wahrnehmen möchte, kann dies selbstverständlich tun. Kein bereits vereinbarter Termin verfällt“, betont Bernhard Riepe, Leiter des Impfzentrums. Mit der Aktion möchten er und sein Team der Gruppe der über 80-Jährigen ein zügiges und auch vorgezogenes Impfangebot machen. Dennoch muss in diesem Zusammenhang mit Wartezeiten im Impfzentrum gerechnet werden.
 
Folgende Punkte sind zu beachten: Das Angebot gilt grundsätzlich für alle aus den Jahrgängen 1941 und älter. „Also auch für diejenigen, die erst im Laufe dieses Jahres 80 werden“, erinnert Riepe. Es komme immer wieder vor, dass impfberechtigte Personen sich erst dann um einen Termin bemühen, wenn sie ihren 80. Geburtstag hatten.

Wer bereits eine Coronainfektion hinter sich hat, muss seit einem halben Jahr Coronafrei sein, um geimpft werden zu können. Mitzubringen sind Impfausweis, Ausweisdokument und elektronische Gesundheitskarte. Das Alter wird überprüft, denn in der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass sich über das Buchungssystem Personen einen Impftermin besorgt haben, die noch nicht impfberechtigt waren. 

Wer noch Fragen hat, kann die Hotline des Impfzentrums unter Telefon 05241/85-2960 anrufen.

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