7. Februar 2019 / Allgemeines

Kreis unterstützt Tagesmütter- und -väter stärker

Mietkostenbeteiligung für Großtagespflege

Veröffentlicht am 7. Februar 2019 um 07:00 Uhr

Gütersloh. Großtagespflegestellen erhalten ab dem 1. August dieses Jahres einen Mietkostenzuschuss vom Kreis Gütersloh. Damit sollen die Tagesmütter- und -väter unterstützt werden, die sich zusammen tun und gemeinsam in häufig angemieteten Räumen, die eine bauordnungsrechtliche Nutzungsgenehmigung benötigen und die entsprechenden brandschutztechnischen Anforderungen erfüllen müssen. Zudem bekommen Tagesmütter- und -väter künftig einen Aufschlag pro Stunde und Kind, wenn sie den weitergehenden, 300 Stunden umfassenden Qualifizierungslehrgang gemacht haben. Beides beschloss der Jugendhilfeausschuss am Mittwoch, 30. Januar, einstimmig.

Die Abteilung Jugend geht davon aus, dass sich nicht zuletzt durch den Mietkostenzuschuss fünf weitere Großtagespflegestellen bilden dürften in den zehn Kommunen, für die der Kreis das zuständige Jugendamt ist (die Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbück und Verl haben ein eigenes Jugendamt). Übernommen wird die Hälfte der Kaltmiete, jedoch maximal 300 Euro/Monat. Ihr Ausbau wird seit geraumer Zeit vom Kreis gefördert, da eine Großtagespflege nicht zuletzt im Vertretungsfall Vorteile hat. In einer solchen Einrichtung betreuen in der Regel zwei bis drei Tagesmütter oder -väter zusammen bis zu neun Kinder. Viele Eltern gerade junger Kinder entscheiden sich ganz bewusst für eine Kindertagespflege, weil dort die Betreuung im häuslichen Rahmen stattfindet. Als Alternative zu den Kindertageseinrichtungen sind sie in der Planung der Kinderbetreuung unverzichtbar. Der finanzielle Beitrag der Eltern ist identisch zu den Beitragsstaffeln in den Kitas.

Ebenfalls beschlossen wurde die Anhebung der so genannten Förderleistung für Tagespflegepersonen, die die neue umfassende Qualifikation nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch des Deutschen Jugendinstituts von 300 Unterrichtseinheiten machen. Sie erhalten pro Kind und Stunde einen etwas höheren Betrag. Bisher sah die umfassende Qualifikation eine 160 Unterrichtseinheiten umfassende Fortbildung vor. Laut dem Qualitätshandbuch für die Kindertagespflege soll diese künftig 300 Unterrichtseinheiten betragen. Von allen neuen Interessenten werden die 300 Unterrichtseinheiten Fortbildungen erwartet, welche entsprechend von den Bildungsträgern angeboten werden. Und auch alle bisherigen Tagesmütter und -väter, die sich in der Vergangenheit mit 160 Unterrichtsstunden haben qualifizieren lassen, können eine entsprechende Nachqualifikation machen und so ebenfalls den höheren Stundensatz erhalten. Die Qualifikationsmaßnahmen werden mit einem Anteil von 75 Prozent, maximal in Höhe von 900 Euro, vom Kreis Gütersloh bezuschusst.

Die Abteilung Jugend geht davon aus, dass der erhöhte Stundensatz in 2019 rund 60.000 Euro an Kosten verursachen wird und künftig etwa 200.000 Euro jährlich. Der Mietzuschuss wird zu Ausgaben von 35.000 Euro in 2019 führen und künftig etwa 100.000 Euro pro Jahr.

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