26. September 2018 / Allgemeines

Rufen Sie bei Unfällen mit Kindern immer die Polizei!

Hinweis der Polizei

Rufen Sie bei Unfällen mit Kindern immer die Polizei!

Gütersloh (ots) - Gütersloh/Kreis Gütersloh (CK) - Am Montagmorgen (24.09., 08.00 Uhr) war ein 13-jähriger Junge zu Fuß auf dem Weg zur Freiherr-vom-Stein-Schule.

Auf dem Magnolienweg in Höhe der Hausnummer 27 beabsichtigte er, die Fahrbahn überqueren und trat direkt hinter einem Fahrzeug der Straßenreinigung auf die Straße. Dabei kam es zu einem leichten Zusammenstoß mit einem schwarzen Mercedes, dessen Fahrer in diesem Moment von der Kahlertstraße nach rechts in den Magnolienweg abbog.

Der bislang unbekannte Autofahrer sprach kein Deutsch und rief deshalb offensichtlich bei seiner Ehefrau an, die mit dem Jungen sprach und sich nach seinem Wohlergehen erkundigte.

Noch unter dem Eindruck des Geschehen stehend, entgegnete das Kind, dass es ihm gut gehe. Erst später stellten sich bei dem Jungen Schmerzen ein.

Der Autofahrer hatte derweil seine Fahrt fortgesetzt, ohne seine Personalien zu hinterlassen.

Der Fahrer des schwarzen Mercedes wird wie folgt beschrieben:

Männlich, 170-180 cm groß, ca. 30 Jahre, Südländer, schwarze kurze Haare, Vollbart, normale Statur.

Die Polizei sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu diesem Unfall oder dem Fahrer des schwarzen Mercedes machen?

Hinweise nimmt die Polizei in Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

Es kann oft ganz schnell gehen: Aus unterschiedlichsten Gründen kommt es zu leichteren Verkehrsunfällen, an denen Kinder beteiligt sind. So laufen manche Kinder unbedarft auf die Straße und werden dann leicht angefahren; manche fahren mit ihrem Fahrrad auf der "falschen" Straßenseite oder andere kommen mit Wake-Boards ins Straucheln und geraten dann vor ein fahrendes Auto.

In der Regel halten beteiligte Autofahrer an, kümmern sich um das gestürzte Kind und fragen es, ob es verletzt sei. In vielen Fällen und unter Schock verneinen die Kinder dann aber diese Frage.

Oft passiert es, dass die beteiligten Autofahrer ihre Fahrt dann fortsetzen, ohne die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen - in dem guten Glauben, dass ja glücklicherweise nichts passiert sei.

Allerdings stellt sich die Sachlage oft anders dar, als es auf den ersten Blick scheint:

Nach einem - wenn auch leichten - Verkehrsunfall sind die allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation und ihren Gesundheitszustand richtig einzuschätzen. Viele sind sehr erschrocken, verwirrt und verängstigt. Ihre Eltern oder andere Vertrauenspersonen sind nicht bei ihnen, außerdem werden sie von fremden Menschen angesprochen. Zudem sind Kinder unter 14 Jahren keine Feststellungsberechtigten i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht)!

Erst in der Schule oder zu Hause, in der gewohnten und vertrauten Umgebung, stellen sich dann unfallbedingte Schmerzen ein oder werden Beschädigungen am Fahrrad o.ä. festgestellt, die in der akuten Unfallsituation nicht gesehen wurden.

Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall bei der Polizei, könnte es für beteiligte Autofahrer problematisch werden: Für den PKW-Fahrer besteht der Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und ein entsprechendes Strafverfahren wird eingeleitet.

In den meisten Fällen hatten die Unfall beteiligten Autofahrer gar nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten - erfüllen durch ihr Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Die Höhe der Strafe hängt u.a. von dem verursachten Schaden ab, die Strafzumessung liegt jedoch allein beim Gericht. Weiterhin muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden!!

In Ihrem eigenen Interesse und dem des Kindes und seiner Eltern sollte zu Unfällen, bei denen Kinder beteiligt waren, immer die Polizei hinzu gezogen werden - auch wenn die Kinder beteuern, dass es ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist.

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