6. März 2024 / Aus aller Welt

Lange Haftstrafe für Handgranaten-Wurf bei Trauerfeier

Nach dem Anschlag mit einer Handgranate auf eine Trauergemeinde muss ein Mann lange ins Gefängnis. Die Tat ist der Höhepunkt einer Gewaltserie. Und die Arbeit des Gerichts ist nicht vorbei.

Der 23 Jahre alte Angeklagte ist vom Landgericht Stuttgart zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.
von dpa

Im Prozess um einen Anschlag mit einer Handgranate auf eine Trauergemeinde in Altbach bei Esslingen ist ein Mann am Mittwoch zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sprach ihn schuldig, die Granate im vergangenen Juni im Rahmen eines seit Längerem tobenden Bandenkriegs geworfen zu haben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Haftstrafen von 13 und 11 Jahren unter anderem wegen versuchten Mordes gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der damals 23-Jährige soll den Schlag verübt haben, weil der Trauergemeinde zahlreiche Anhänger der verfeindeten Gruppe angehört haben sollen. Mindestens 15 Menschen wurden verletzt, einige schwer. Nur durch einen glücklichen Zufall war die Granate nach Aussage der Ermittler an einem Ast abgeprallt und entfernt von der Trauergemeinde explodiert.

«Die Geschichte in Altbach hätte ein Horrorszenario werden können», sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. «Das war von Ihnen auch so gewollt.» Der angeklagte Iraner hatte mitteilen lassen, die Anklage sei zutreffend.

Gewaltserie im Raum Stuttgart

Der Prozess ist nur ein Teil der juristischen Aufarbeitung der Gewaltserie im Raum Stuttgart. In einem weiteren Prozess zum Handgranaten-Anschlag wird gegen fünf Männer verhandelt, die gemeinsam mit anderen versucht haben sollen, sich an dem Werfer der Granate in Altbach zu rächen. Ihnen wird unter anderem versuchter Totschlag vorgeworfen. Erhoben wurden zuletzt in diesem Fall auch weitere Anklagen.

Hintergrund ist nach Ansicht der Ermittler stets die seit vielen Monaten tobende Fehde. Bislang gab es nach Angaben des Landeskriminalamtes (LKA) 57 Verhaftungen.


Bildnachweis: © -/dpa
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