29. Januar 2024 / Stadt Rietberg

Auch Hochwasserschutz ist nun förderfähig

Neue Förderrichtlinie: Anreiz für privaten Klimaschutz Rietberg. Zu Jahresbeginn hat der Rat der Stadt Rietberg ein...

von Stadt Rietberg

Neue Förderrichtlinie: Anreiz für privaten Klimaschutz

Rietberg. Zu Jahresbeginn hat der Rat der Stadt Rietberg ein leicht abgeändertes Förderprogramm »Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung« verabschiedet. Die Förderrichtlinie ist jetzt auf der Homepage der Stadt Rietberg nachzulesen. In diesem Jahr stehen 60.000 Euro bereit, um die Bürgerinnen und Bürger in ihren Bemühungen um mehr Klimaschutz zu unterstützen. Anträge können gleichwohl frühestens ab April gestellt werden.

Weniger Konsum, energiesparend Heizen oder Elektrogeräte reparieren. Dies sind nur einige Beispiele für Antragsmöglichkeiten. Gefördert wird zum Beispiel auch der Austausch von Türen und Fenstern an privaten Häusern im Sinne der »Wärmewende«. Auch die Optimierung der Heiztechnik, etwa durch Niedertemperaturheizkörper, in den eigenen vier Wänden ist förderfähig. Neu ist die Bezuschussung von zum Beispiel wasserdichten Kellerfenstern oder abgekanteten Lichtschächten vor dem Hintergrund des Hochwasserschutzes. Dafür fällt die pauschale Unterstützung zur Errichtung eines Passivhauses künftig weg. Der Bereich Mobilität wird ab diesem Jahr komplett ausgeklammert bei den Fördermöglichkeiten.

Weitere Möglichkeiten aus den Kategorien Sanieren & Bauen, Konsum, Erneuerbare Energien, Energie sparen, und Klimafolgenanpassung sowie die konkreten Förderrichtlinien sind auf www.rietberg.de unter > Rathaus > Klimaschutz > Förderprogramm nachzulesen.

Eine Antragstellung ist aus organisatorischen Gründen derzeit noch nicht freigeschaltet, vorrausichtlich ist dies ab April möglich. Bürgerinnen und Bürger können sich aber auf eine Interessentenliste setzen lassen und werden sogleich informiert, sofern die Antragsformulare bereitstehen.

Auch dürfen Sanierungsmaßnahmen und ähnliches bereits vor Antragstellung begonnen und durchgeführt werden. Eine Bezuschussung ist also auch nachträglich möglich. Dennoch empfiehlt es sich, die Förderrichtlinie vor Maßnahmenbeginn genau zu lesen.

Quelle: Stadt Rietberg - hier Original öffnen (www.rietberg.de)
Bildnachweis/Bildinformationen: Stadt Rietberg

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